Önder Isbilen

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
DEGUM II

Ersttrimesterscreening und frühe Organuntersuchung

Frühe Organuntersuchung

Der frühe Organultraschall wird im Rahmen des Ersttrimesterscreening, also zwischen der 11. + 1 bis 13. + 6 Schwangerschaftswoche, durchgeführt.

Es ist dank der weit entwickelten Ultraschalltechnik mittlerweile möglich, mit der Hilfe hochauflösender Ultraschallgeräte und der Expertise des Untersuchenden, eine Vielzahl an schwerwiegenden Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen des Kindes in dieser frühen Phase der Schwangerschaft zu erkennen bzw. auszuschließen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann helfen, weiterführende diagnostische Maßnahmen zu planen, wie z. B. eine noch ausführlichere Ultraschalluntersuchung in einer höheren Schwangerschaftswoche oder eine invasive Diagnostik wie die Fruchtwasseruntersuchung.

Der frühe Organultraschall ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der differenzierten sonographischen Organdiagnostik im 2. Trimester, idealerweise zwischen 20. und 22. Schwangerschaftswoche.

 

Ersttrimesterscreening

Das Ersttrimesterscreening wird zwischen der 11.+1 und 13.+6 Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Dabei handelt es sich um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das Risiko von Chromosomenstörungen.

Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Chromosomenstörung wird per Ultraschall die sogenannte Nackentranzparenz gemessen.

Bei der Nackentranzparenz handelt es sich um eine Flüssigkeitsansammlung unter der Haut im Nackenbereich, die bei allen Ungeborenen vorhanden ist, die jedoch unterschiedlich dick sein kann. Ungeborene mit einer Chromosomenstörung (z. B. Down-Syndrom) und bestimmten Fehlbildungen (z. B. Herzfehler) haben statistisch sehr viel häufiger eine verbreiterte Nackentranzparenz. Mit Zunahme der Dicke dieser Flüssigkeitsansammlung steigt das Risiko für Chromosomenstörungen und Fehlbildungen an.

Im Laufe der Jahre sind weitere Risikofaktoren mit dem Ultraschall entdeckt worden, die bei Ungeborenen mit Chromosomenstörungen viel häufiger vorkommen und somit zu einem Risikoanstieg führen. Diese sind z. B. das Fehlen des Nasenbeines, ein auffälliger Blutfluss über dem Ductus venosus (das Blutgefäß, welches die Nabelvene mit der unteren Hohlvene verbindet) und ein auffälliger Blutfluss über der Trikuspidalklappe (die Herzklappe zwischen dem rechten Vorhof und der rechten Herzkammer).

Bei allen genannten Risikofaktoren (auch Softmarker genannt) handelt es sich um Besonderheiten, die bei Kindern mit Chromosomenstörungen und/oder Fehlbildungen häufig vorkommen, aber auch bei völlig gesunden Kindern vorkommen können. Somit handelt es sich keinesfalls um einen Beweis, falls solche Risikofaktoren im Ultraschall gesehen werden.

Um die Sensitivität (Aussagekraft) der Untersuchung zu erhöhen, kann eine Hormonanalyse aus mütterlichem Blut durchgeführt und in die Risikoberechnung einbezogen werden. Dabei wird die Konzentration zweier Schwangerschaftshormone, das sogenannte ß-HCG und das PAPP-A, gemessen und das Verhältnis dieser Hormone zueinander ermittelt.

Mit Hilfe eines Computeralgorithmus wird eine individuelle, statistische Wahrscheinlichkeit errechnet und als Verhältniszahl angegeben. Ein niedriges Risiko (z. B. 1:1000) bedeutet, dass das Testergebnis unauffällig ist, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit also keine Chromosomenstörung vorliegt.